Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung entspricht der Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wie sie im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) beschrieben und vom Land Berlin vorgeschlagen wird. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung wurde am 22. Mai 2026 erstellt. Sie beruht auf Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit durch die Agentur TPWD AG durch eine Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / diese mobile Anwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht barrierefrei:
Leichte Sprache
- Auf der Website stehen derzeit keine Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung
- Es ist geplant zentrale Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen
- Die Inhalte in Leichter Sprache werden voraussichtlich bis Dezember 2026 veröffentlicht
- Informationen können bis dahin telefonisch oder per E-Mail erfragt werden. Bei Bedarf wird Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten
Alternativtexte für Grafiken
- Ein Teil der auf der Website verwendeten Grafiken und Bilder ist nicht mit Alternativtexten versehen. Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreadern können die Inhalte der Grafiken dadurch nicht oder nur eingeschränkt erfassen.
- Künftig werden alle neu eingestellten Grafiken und Bilder mit beschreibenden Alternativtexten versehen. Bestehende Inhalte werden sukzessive nachgerüstet
- Die Anpassung neu eingestellter Grafiken erfolgt fortlaufend. Die Nachbearbeitung bestehender Inhalte wird bis August 2026 abgeschlossen
- Wichtige Informationen aus Grafiken werden bereits im Fließtext erläutert oder können auf Nachfrage telefonisch oder per E-Mail erfragt werden
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre. (BIKTG Bln §4 Absatz 3)
Dokumente
Betroffen sind Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden. Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung der seit dem 23. September 2018 eingestellten Dokumente stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Grund hierfür sind der hohe technische und personelle Aufwand, fehlende Ressourcen sowie erhebliche Kosten.
Feedbackmechanismus / Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle
barrierefreiheit-digital(at)pd-g.de
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!